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Reha-Sport in Oschatz

www.reha-sport-bildung.de

 

Was ist Reha-Sport?

Zum Reha-Sport zählen Sport und sportliche Spiele, aber auch - abhängig von den Teilnehmern - gezielte bewegungstherapeutische Übungen. Möglich sind verschiedenste Sportarten und Übungen, das ist stark abhängig von den Vorerkrankungen, Erkrankungen und Behinderungen der Teilnehmer.

Ziel ist, von Behinderung bedrohte Menschen auf Dauer in das Arbeitsleben einzugliedern und ihnen das Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Ziele im Detail:

  • Ausdauer und Kraft stärken
  • Koordination und Flexibilität verbessern
  • Selbstbewusstsein stärken, insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen
  • Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Eigenverantwortung stärken und Teilnehmer motivieren, auch nach dem verordneten Reha-Sport weiter Sport zu treiben

Reha-Sport findet immer in Gruppen zu regelmäßigen Terminen statt, denn es geht auch um Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen, um gruppendynamische Effekte und Selbsthilfe

Voraussetzungen:

Die Renten- , die Unfall-, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ärztliche Verordnung bzw. Antragstellung durch den Arzt
    Bei der Krankenkasse ist z.B. die "Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Muster 56)  von einem Arzt auszufüllen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:
    • Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
    • Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
    • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
    • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
  • Durchführung in Gruppen
  • Durchführung unter ärztlicher Betreuung
  • Antragstellung mit dem Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining".
Dauer: 
 
  • in der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate.
  • in der Unfallversicherung in der Regel unbegrenzte Zeit.
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Reha-Sport: in der Regel etwa 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, bei bestimmten Erkrankungen bis zu 120 Übungseinheiten in 36 Monaten.
Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.: 03435 / 90370
oder direkt in unserem Studio in Blomberger Str. 7 in Oschatz.

 

Physio

 

 

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