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Title | Sportpark Oschatz's Cookie |
Herausgeber | Sportpark Oschatz |
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Das Mitglied ist berechtigt während der Öffnungszeiten des „SPO“ alle Leistungen entsprechend dem geschlossenen Tarif zu nutzen.
Sollten Leistungen genutzt werden, die im Tarif nicht enthalten sind, müssen die Leistungen von Vertragsbeginn her nachgezahlt werden. Die Öffnungszeiten werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind an Dritte nicht übertragbar. Die Saunaöffnungszeiten können separat geregelt werden. Das Mitglied erhält eine persönliche Kundenkarte, welche als Eintrittsberechtigung dient und sorgfältig zu behandeln ist.
Die Abbuchung findet immer montags im 14 Tage Rhythmus statt. Sollte der Montag auf einen Feiertag fallen, buchen wir am nächst möglichem Arbeitstag ab. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mitgliedschaft zahlbar, wenn das Mitglied die Einrichtung nicht genutzt hat, weil es vertragsreuig geworden ist oder den „SPO“ nicht mehr nutzen will, weil es vorübergehend verhindert ist oder weil Umstände, die es selbst beeinflussen kann, es von dem Besuch des „SPO“ abgehalten haben. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Erhebung von Mahngebühren vor. Gerät das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug behalten wir uns vor, dem Mitglied zu kündigen bzw. den Zutritt bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu untersagen. Die Monatsbeiträge für die Vertragslaufzeit werden dann sofort zur Zahlung fällig.
Änderungen der Wohnanschrift sind dem „SPO“ mitzuteilen. Der „SPO“ erhebt anteilig zum Vertragsbeginn, sowie zum 1. Zahlungslauf der nachfolgenden Jahre eine Servicepauschaule in Höhe von ___________.
Bei besonderen Bedingungen bzw. Voraussetzungen kann diese Mitgliedschaft im Voraus ausgesetzt bzw. ruhiggestellt werden. Dies betrifft z.B. Schwangerschaft, Krankheit sowie andere wichtige, von beiden Seiten zu akzeptierende Gründe. Die Mitgliedschaft verlängert sich bei Stilllegung jeweils um diese Zeit. Die Mindestdauer einer Stilllegung beträgt 2 Wochen. Bei Stilllegung ist eine Verwaltungspauschale von ___________ im 14 Tage Rhythmus fällig. Die Stilllegung ist durch das Mitglied mindestens 4 Wochen (außer bei Krankheit) vor Inkrafttreten schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise anzukündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich kündbar und zwar mit einer Frist von ________ . Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch ohne zusätzliche/gesonderte Vereinbarung um ____________________ (vereinbarte Laufzeit), jedoch maximal 52 Wochen.
Das Mitglied erhält eine Kopie dieses Vertrages. Mündlichen Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Jedes Mitglied erkennt die Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung befindet sich im Eingangsbereich zu Kenntnisnahme.